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Schaden online melden

Vier kurze Schritte, etwa drei Minuten. Sie können direkt vom Fahrzeug aus fotografieren.

UnfallSchritt 1 von 4
Unverschuldet in den Unfall geraten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet. Ausnahmen sind je nach Einzelfall möglich – wir klären das im Erstgespräch mit Ihnen.

Was ist passiert?

Grobe Angaben reichen. Details klären wir am Telefon.

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Mindestens ein Foto wird benötigt. Wenn Sie gerade keines machen können, rufen Sie uns bitte direkt an: +49 155 61436938

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Wir melden uns kurzfristig persönlich zurück.

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