Die Gegenseite haftet vollständig
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden müssen Sie die erforderlichen Gutachterkosten nicht selbst tragen. Bei Teilschuld kann ein Eigenanteil entstehen.
01556 1436938Kfz-Gutachter Ingolstadt
100 % kostenlos* bei unverschuldetem Schaden.
Ein Unfall wirft viele Fragen auf. Wir schaffen Klarheit: mit einer unabhängigen Schadenbewertung und einem nachvollziehbaren Kfz-Gutachten. D.S.F & Partner steht an Ihrer Seite.
* Bei voller Haftung der Gegenseite und erforderlichem Gutachten.
Alle Voraussetzungen zur Kostenübernahme

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die erforderlichen Gutachterkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Haftet die Gegenseite vollständig, übernimmt deren Haftpflichtversicherung diese Kosten zu 100 %.
Die Erstattung richtet sich nach den Umständen Ihres Falls, insbesondere Haftung und Erforderlichkeit (§ 249 BGB).
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden müssen Sie die erforderlichen Gutachterkosten nicht selbst tragen. Bei Teilschuld kann ein Eigenanteil entstehen.
Ein Gutachten beziffert Reparaturkosten, mögliche Wertminderung und weitere schadenbezogene Positionen. Es bildet die Grundlage Ihrer Schadenregulierung.
Bei offensichtlichen Bagatellschäden genügt oft ein Kostenvoranschlag. Wir besprechen vor der Beauftragung, ob ein Gutachten in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Ihr Fahrzeug verdient eine sachliche Bewertung – nicht nur eine schnelle Schätzung.
Schäden, Reparaturweg und Reparaturkosten werden unabhängig erfasst und verständlich dokumentiert.
Eine fundierte Bewertung berücksichtigt den Wiederbeschaffungswert und eine mögliche unfallbedingte Wertminderung.
Aussagekräftige Fotos und eine sorgfältige Schadenaufnahme sichern die Grundlage für die weitere Regulierung.
Schildern Sie uns Ihren Unfall telefonisch oder per WhatsApp.
Wir besprechen die Unterlagen und vereinbaren die Begutachtung.
Der Schaden wird sorgfältig geprüft, fotografiert und bewertet.
Sie erhalten eine nachvollziehbare Grundlage zur Schadenregulierung.
Laden Sie bis zu 4 Fotos Ihres Fahrzeugs hoch und beschreiben Sie kurz, was passiert ist. Unsere KI erstellt daraus eine individuelle Liste der nächsten Schritte.
Die Checkliste ist eine erste Orientierung und ersetzt weder eine Begutachtung noch eine Rechtsberatung. Fotos und Text werden nur zur Erstellung verarbeitet und nicht gespeichert.
D.S.F & Partner ist Ihr Ansprechpartner für Kfz-Unfallgutachten in Ingolstadt und einem Umkreis von 100 Kilometern. Ob in Eichstätt, Neuburg an der Donau oder Pfaffenhofen: Wir stimmen die Begutachtung Ihres Fahrzeugs persönlich mit Ihnen ab.
Auch für Anfragen aus Kelheim, Regensburg, Freising und München sind wir erreichbar. Der konkrete Termin und Begutachtungsort werden individuell vereinbart.
Begutachtung in Ihrer Region anfragenEin Einsatzgebiet. Keine zusätzlichen Bürostandorte.
Damit Sie nach einem Unfall die richtigen Entscheidungen treffen können.
Haftet die Gegenseite vollständig und ist ein Gutachten erforderlich, trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Sachverständigenkosten. Bei Teilschuld kann die Erstattung anteilig ausfallen.
Die Dauer hängt vom Schadenumfang und von den vorliegenden Unterlagen ab. Den voraussichtlichen Zeitrahmen besprechen wir bei der Terminvereinbarung persönlich mit Ihnen.
Bei vollständiger Haftung der Gegenseite und einem zur Schadenfeststellung erforderlichen Gutachten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die erforderlichen Gutachterkosten. Bei Teilschuld kann die Erstattung anteilig ausfallen. Wir besprechen die Voraussetzungen vor der Beauftragung.
Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Gutachter wählen. Bei einem Kaskoschaden gelten die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.
Bei offensichtlichen Bagatellschäden reicht häufig ein Kostenvoranschlag. Ein vollständiges Gutachten wird dann möglicherweise nicht erstattet. Auch hinter kleinen sichtbaren Schäden können größere Schäden stecken – deshalb sollte die Erforderlichkeit individuell beurteilt werden.
Hilfreich sind die Zulassungsbescheinigung Teil I, Fotos des Schadens, Angaben zum Unfallhergang und die Kontaktdaten der Unfallgegenseite. Wenn vorhanden, halten Sie auch die Schadennummer der Versicherung bereit.
Ihr erster Schritt: Sprechen Sie mit uns über Ihren Schaden.